Abfuhrtermine für Restmülltonne, Papiertonne, Grüne Tonne (Papier) und Gelber Sack für das Stadt- und Gemeindegebiet Erbendorf.
HINWEIS:
Beim gedruckten Abfallwegweiser des Abfallwirtschaftszentrums des Landkreises Tirschenreuth hat sich ein Fehler eingeschlichen.Die dort für die Restmülltour R15 genannten Termine sind falsch.Die aufgeführten Ortschaften betreffen die Städte Erbendorf und Kemnath sowie die Gemeinden Krummennaab und Pullenreuth.
Die Daten in der App des AWZ, auf der Homepage in der Rubrik „Abfuhrtermine“ (
https://www.awz-tir.de/abfallwirtschaft/abfuhrtermine) und „Abfallwegweiser“ (
https://www.awz-tir.de/abfallwirtschaft/abfallwegweiser) sowie die Daten auf der Internetseite der Firma Magnitz sind korrekt und können als verlässliche Referenz genutzt werden.
Die korrekten Termine sind in der folgenden Abfuhrterminliste bereits eingearbeitet:
>>DOWNLOAD Abfuhrtermine gesamt 2026 (PDF)
Problemabfallentsorgung
Termine 2026:
Samstag, 10.10.2026, 08.00 – 10.30 Uhr
jeweils am Festplatz in der Bahnhofstraße
Bitte halten Sie die Anlieferungszeiten genau ein, sie können vom Umweltmobil nicht überschritten
werden.
Warten Sie bitte, bis Ihre Problemabfälle von einem Bediensteten entgegengenommen werden. Stellen Sie die Problemabfälle nicht einfach ab. Sie gefährden damit Menschen und die Umwelt und verstoßen gegen die Abfallvorschriften. Unerlaubte Ablagerungen dieser Art werden streng geahndet.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn am Umweltmobil genau sortiert wird und nur die reinen Problemabfälle angenommen werden.
Nähere Informationen zur Abfallwirtschaft erhalten Sie beim
Landkreis Tirschenreuth.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund geänderter Abfuhrzeiten wird gebeten, die Mülltonnen, Papiertonnen und gelben Säcke am jeweiligen Abholtag bereits um 6 Uhr bereit zu stellen!
Landkreiszuschuss für Mehrwegwindeln
Der Landkreis Tirschenreuth fördert als Abfallvermeidungsmaßnahme rückwirkend zum 01.01.2021 nunmehr erziehungsberechtigten Personen für die im Haushalt lebenden Kinder einen Zuschuss für die selbstgewählte Ausstattung von Mehrwegwickelutensilien (auch Leihpakete sind förderfähig).
Das Wichtigste im Überblick:
Der Zuschuss seitens des Landkreises wird einmalig gewährt und beträgt 50% der förderfähigen Anschaffungskosten für Mehrwegwickelutensilien, maximal jedoch mit 100 Euro pro Kind (D.h. beispielsweise nach der Geburt von Zwillingen könnte für jedes Kind ein Antrag gestellt werden).
Folgende Zuschussvoraussetzungen müssen gegeben sein:
• Hauptwohnsitz der erziehungsberichtigten Person im Landkreis Tirschenreuth
• Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises Tirschenreuth
Mit Einreichung des Antrags hat der/die Antragstellende nachfolgende Unterlagen zwingend beizulegen:
• Kopie der Geburtsurkunde
• Original-Belege über die Bezahlung (auch für Leihe oder gebrauchte Windeln)
Zu beachten ist ferner:
Die Antragstellung ist nur schriftlich bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes möglich. Pro Kind ist nur ein Antrag möglich.
Um daher die maximale Förderung von 100 Euro pro Kind zu erhalten, müssen die Rechnungen ggf. gesammelt eingereicht werden. Bezuschusst werden nur Kosten, die ab dem 01.01.2021 angefallen sind.
>>DOWNLOAD ANTRAG MEHRFACHWINDELN